Schreibbüro & Korrekturservice Veronika Seibt
§ AGBs §
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand
Die von dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: Transkription von Interviews und Diktaten, Korrektorat, Lektorat. Für sie gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertrag / Widerrufsrecht
Der Kunde erteilt seinen Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Ein Auftrag gilt nur als angenommen, wenn die Auftragsannahme von dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt schriftlich bestätigt wurde. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine E-Mail. Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt und dem Kunden in Kraft.
Der Kunde hat bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt das Recht, den Auftrag zu widerrufen. Ein Widerruf des Auftrags bedarf der Schriftform, welche durch eine E-Mail erfüllt ist.
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt behält sich vor, die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Auftragsannahme erfolgt grundsätzlich erst nach dem Anhören der Dateien und der schriftlichen Bestätigung der Annahme des Auftrages.
Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Kunde umgehend
hierüber informiert. Einen Schadensersatzanspruch kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
Kann das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt Verpflichtungen durch Umstände, welche es nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat dieses ohne jede Schadensersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die der Dienstleister keinen Einfluss auszuüben vermag.
Eventuell verschwiegene Mängel (vorsätzlich oder unwissentlich) ermächtigen das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt dazu, eventuell bereits begonnene Aufträge nicht mehr weiter zu bearbeiten und/ oder nach Absprache die Erhöhung der vorher vereinbarten Konditionen.
Mängel können zum Beispiel sein: Dateien, die eine schlechtere Qualität aufweisen wie vorher vom Auftraggeber mitgeteilt. Die mangelhafte Aufnahme lässt sich erst im Laufe der Transkription feststellen. Bei der durchgeführten Probeanhörung und anschließenden Auftragsannahme waren diese Mängel für die bearbeitende Schreibkraft nicht ersichtlich.
§ 3 Leistungen / Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro. Die aktuelle Preisliste ist auf der Website
https://www.schreibbuero.info / einsehbar.
Abweichend von der Preisliste können andere Preise vereinbart werden. Dies bedarf in jedem Fall der Schriftform, welcher per E-Mail Genüge getan ist.
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt ist dazu berechtigt, eine nachträgliche Preisverhandlung wegen schlechter(er) Qualität durch eventuelle Neben- und Hintergrundgeräusche beim Kunden anzustreben, sofern die Bearbeitung der Aufträge (Interviewtranskriptionen/ Diktate) hierbei stark beeinträchtigt wird.
Bei Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
I.
1.
Rechnungen sind zu dem in der Rechnung angegebenen festen Zahlungsziel (zahlbar bis zum z. B. 01.02.2021) fällig.
(§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
In § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB sind die Ausnahmen von einer „Mahnungspflicht“ des Rechnungsgläubigers normiert.
Der Rechnungsschuldner kommt hierbei ohne Mahnung, Klage oder Mahnbescheid in Verzug.
2.
Bei Eilaufträgen, welche innerhalb von 24 Stunden erledigt werden müssen und/ oder bei Aufträgen, bei denen eine sofortige Zahlungsfrist vereinbart wurde, z. B. aufgrund kurzfristiger Erledigung des Auftrages, und die Zustimmung durch den Auftraggeber (Kunden) bestätigt wurde (schriftlich oder mündlich), gelten folgende Zahlungsfristen:
Die Begleichung der Rechnung ist sofort nach deren Erhalt per E-Mail fällig.
Die dabei üblichen Banklaufzeiten bei Überweisungen (5 Werktage) wurden in diesem Zusammenhang berücksichtigt.
II.
Umfangreiche Aufträge/ Zwischenrechnungen bzw. Teilrechnungen:
Bei umfangreichen Aufträgen behält sich das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt vor, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Die Rechnung ist bis zu dem in der Rechnung angegeben Zahlungsziel zu begleichen.
III.
Zahlungsverzug:
Rechnungen mit einem genau bestimmen Zahlungsziel (zahlbar bis zum …):
Üblicherweise beträgt die Überweisungsfrist: 10 Werktage ab Rechnungsdatum, wobei die Gutschrift bis zu dem in der Rechnung angegebenen festen Zahlungsziel auf unserem Konto eingegangen sein muss.
Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages bis zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel, erhält der Auftraggeber einen Werktag nach Ablauf der Frist eine Mahnung mit der Bitte um Begleichung der Rechnung innerhalb von 7 Werktagen.
Die Gutschrift muss spätestens am 7. Tag ab Datum der Mahnung erfolgt sein.
Der Auftraggeber befindet sich mit Zustellung der 1. Mahnung mit seiner Zahlung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen fällig.
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt Voigt ist berechtigt, ab der 1. schriftlichen
Mahnung dem Auftraggeber zusätzlich 5,00 € an Mahnkosten in Rechnung zu stellen.
Nach wiederholter Nichtzahlung behält sich das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt vor, die Angelegenheit einem Anwalt zur weiteren Bearbeitung zu überreichen bzw. und/ oder auch gerichtliche Schritte (Mahnbescheid) einzuleiten.
§ 288
Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.2. Rechnungen mit Zahlungsfrist „sofort nach Lieferung“:
Die Zahlung ist zu sofort, jedoch spätestens am nächsten Werktag zur Zahlung fällig. Dabei finden die üblichen Banklaufzeiten von 5 Werktagen Berücksichtigung.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Besondere Änderungswünsche (Dateiformat, Ausgabemedium usw.) teilt der Kunde dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt bei Auftragserteilung mit. Die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Datenträger, Informationen und Unterlagen (Kassetten, CDs, DVDs, digitale Dateien per E-Mail oder Downloadmöglichkeit, Transkriptionsregeln, Schreibvorlagen, Abkürzungserläuterungen usw.) hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt ist nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Der Anspruch auf Vergütung und Ersatz der durch die unterlassene Mitwirkungspflicht des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie eines evtl. entstandenen Schadens bleibt auch bestehen, wenn das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt von seinem Kündigungsrecht nicht Gebrauch macht.
Dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Kunden ergeben, nicht angelastet werden. Insbesondere haftet das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragsteilung, unverständliche Diktate oder Fehler in den Kundenvorlagen entstehen.
§ 6 Leistungsverzögerungen, Fristen, Abnahme
Als Ausführungstermin wird jeweils ein mit dem Kunden vereinbarter Abgabetermin festgelegt. Die vereinbarte Laufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sind die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend.
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von dem Dienstleister vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit , zu verschieben, bzw. bei grob fahrlässigen Mängeln seitens des Kunden den Auftrag/ Vertrag zu sofort zu kündigen.
Die erstellten Daten werden dem Kunden je nach Absprache per E-Mail übersandt oder auf einem Speichermedium per Post geliefert bzw. auf einem Server abgespeichert.
Der Versand oder die elektronische Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt nicht.
Kommt das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
Wenn die Daten nachweisbar an den Kunden abgeschickt wurden, gilt die Lieferung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 3 Werktagen nach Lieferung als abgenommen. Bei kurzfristig erstellten Aufträgen (z. B. bei Eilaufträgen) gilt eine Abnahmefrist von einem Werktag!
Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Kunde die Rechnung ohne Vorbehalte innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist begleicht.
§ 7 Ausführung, Mängelbeseitigung, Haftung und Gewährleistung
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt versichert, alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Daten verursacht wurden, übernommen.
Dies gilt sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber Dritten.
Jegliche Haftung wird auf die Hälfte des Auftragswertes begrenzt. Die Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wir auf maximal 5 Prozent des Auftragswertes festgesetzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages.
Schadensersatzforderungen aufgrund eines entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schäden sind auf jeden Fall ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel werden nur berücksichtigt, wenn der Kunde diese innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Leistung schriftlich anzeigt. Bei kurzfristig erstellten Aufträgen (z. B. bei Eilaufträgen) gilt eine Abnahmefrist von einem Werktag!
Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus.
Das Beanstandungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde das gelieferte Produkt bearbeitet hat oder bearbeiten ließ und/ oder falls der Kunde das Projekt einer dritten Partei übergeben hat.
Ein Recht zur Mängelbeseitigung erlischt ebenfalls, wenn der Kunde die Rechnung von dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt ohne Vorbehalte beglichen hat.
Bei nachweisbaren Fehlern in den von dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt bearbeiteten Daten hat der Kunde einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich. Bezüglich der Art der Verwendung übernimmt das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt keinerlei Haftung.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt sichert zu, die im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen überlassenen Informationen und Daten absolut vertraulich zu behandeln und diese nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben, es sei denn, es handelt sich um freie Mitarbeiter des Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt , welche die Daten für die Bearbeitung eines Auftrages benötigen.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, darüber eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abzuschließen, welche von beiden Seiten unterschrieben werden muss.
Im Fall einer Anfrage wird die übermittelte E-Mail oder Postadresse dazu verwendet, die Anfrage zu bearbeiten und zu beantworten.
Kommt kein Auftrag zustande, erfolgt keine dauerhafte Speicherung der Daten.
Bei Auftragserteilung werden alle Daten, die zur Ausführung des Auftrages und zur Rechnungserstellung notwendig sind, gespeichert und zudem in einer Kundenkartei erfasst. Bei der Aufbewahrung der Daten werden die gesetzlichen Fristen eingehalten. Sofern diese gesetzliche Frist abgelaufen ist, kann jederzeit eine Löschung der Daten verlangt werden.
Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann kein absoluter Schutz von vertraulichen Informationen gewährleistet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischen Weg Zugriff auf die übermittelten Daten und Informationen erlangen.
Zudem werden bei jeder Anforderung einer Seite oder Datei vom technischen Betreiber (Hoster) der Seite automatisierte Daten des Zugriffs gespeichert. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Namen der Seite oder Datei, Datum und Uhrzeit der Anforderung, Beschreibung des verwendeten Webbrowsers, IP-Adresse des anfragenden Rechners etc. handeln. Persönliche Daten gehen aus diesen Angaben jedoch nicht automatisch hervor.
§ 9 Besondere Pflichten des Kunden
Das Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt besonders für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von dem Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt im Auftrag des Kunden bearbeitet werden, oder die der Service aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
Auf Verlangen des Schreibbüro & Korrektorat Veronika Voigt hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
Geschäftsräume, Adressen oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder anstößiger Inhalte sowie zu anderen den Vertragspartner schädigenden Zwecken.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.
Der Auftraggeber erhält mit dem Dienstleistungsauftrag ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung werden diese vom Auftraggeber voll inhaltlich anerkannt.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.
§ 12 Gerichtsstand
Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Gerichtstand in allen Angelegenheiten ist Gifhorn.
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